Keine eigenen finanziellen Mittel notwendig!
Förderung für Vereins-Webseiten
Die Mikroförderung der Aktion Mensch fördert den Aufbau bzw. Ausbau von barrierefreien Webseiten mit bis zu 5.000€.
Eigene finanzielle Mittel sind nicht notwendig. Die gesamten Kosten für den Aufbau einer neuen Webseite sind förderfähig.
Damit auch der Antragsprozess möglichst einfach läuft, kooperiere ich hier mit einer Förderberaterin. Sie kümmert sich um den Förderantrag und kann euch genau sagen, welche Dokumente ihr einreichen müsst. Selbstverständlich ohne versteckte Kosten für euch als Verein!
Ich als Webdesigner und selbst leidenschaftlich aktiver Vereinsmensch freue mich, eurem Verein eine neue Webseite zu ermöglichen!
Eingetragene Vereine (e.V.)
Gemeinnütziges Unternehmen (gGmbH, gUG, gAG)
Kirche / Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
eingetragene Genossenschaft (eG)
Rechtsfähige Stiftung
Sitz in Deutschland
Gemeinnützigkeit vorhanden
Trennung von Leitung und Aufsicht gewährleistet
nicht durch öffentliche Hand oder gewerbliche Interessen dominiert
Für die Prüfung des Antrags sind noch ein paar weitere Fragestellungen entscheidend. Hier kann ein gemeinsamer Blick in die Satzung Klarheit schaffen.
Wie läuft der Förderprozess ab?
Jetzt geförderte Webseite anfragen
über das Formular oder buche direkt einen Termin.
Noch offene Fragen?
Hier habe dir ich noch einige häufige Fragen zusammengefasst.
Eure neue Vereins-Webseite mit BWX.digital